Das Wesentliche zum Jahresende
Das ganze Jahr haben wir Sie über wichtige Steuerfristen und Zahlungstermine informiert. Einen weiteren wesentlichen Steuertermin stellt das Jahresende dar. Für bilanzierungspflichtige Unternehmerinnen und Unternehmer, für die das Wirtschaftsjahr jeweils zum 31.12. endet, gilt es, entsprechende Maßnahmen zu treffen, um den steuerpflichtigen Gewinn bestmöglich zu mindern. Freiberufler bzw. nicht bilanzierungspflichtige Selbstständige haben darüber hinaus breite Möglichkeiten, ihre Einnahmen bzw. Ausgaben entsprechend zu „steuern“.
Für Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger stellt sich alljährlich die Frage, ob der beantragte Sparerpauschbetrag im Freistellungsauftrag zu ändern ist, ob sie es bei der Abgeltungsteuer belassen oder ob sie die „Günstigerprüfung" beantragen sollten. Der Sparerpauschbetrag beträgt derzeit € 1.000,00 für Ledige bzw. € 2.000,00 für Ehegatten bei Zusammenveranlagung. Damit Sie nichts Wesentliches verpassen, haben wir für Sie eine Checkliste zum Jahresende zusammengestellt. Einen wichtigen Punkt bildet die Bilanzvorbereitung. Indem Sie für uns alle notwendigen Unterlagen aufbereiten, unterstützen Sie uns in der Erstellung Ihres Jahresabschlusses.
Diese Checkliste gibt Ihnen auch einen Überblick, welche Unterlagen Sie am Jahresende vernichten dürfen und welche Änderungen im kommenden Jahr voraussichtlich auf Sie zukommen werden. Wenn Sie über die Steuern 2025 bzw. die in dieser Checkliste genannten Themen mehr wissen möchten, freuen wir uns auf ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen.
Zu den Checklisten
Stand: 28. Oktober 2024
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.