Wir unterstützen Sie bei all Ihren Anliegen.
Die berufsrechtliche Qualitätskontrolle nach § 57a WPO stellt gerade für viele kleine und mittelgroße Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eine Herausforderung dar. Die berufsrechtlichen Vorgaben erscheinen sehr umfangreich und „schwer verdaulich“. Zugleich sind sie eminent wichtig – die Zulassung zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen hängt von der erfolgreichen Teilnahme am Qualitätskontrollverfahren ab.
Aufgrund langjähriger Praxis und Erfahrung können wir Ihnen hier mit ACTIO AUDIT GmbH als zuverlässiger Partner zur Seite stehen. Sowohl in der Durchführung von Qualitätskontrollen, als auch in der Einrichtung von Qualitätskontrollsystemen können Sie von unserer Expertise profitieren.
Durchführung von Qualitätskontrollprüfungen:
- Zulassung als Prüfer für Qualitätskontrollen bei der WPK
- Langjährige Erfahrung im „alten“ und im „neuen“ System der Qualitätskontrolle
- Berufsrechtlich abgestimmte und wirtschaftlich sinnvolle Auswahl an Stichproben und Fällen
- Top Vorbereitungsmöglichkeit der Prüfung bei Ihnen im Hause durch unsere erprobten Checklisten
Einführung von Qualitätskontrollsystemen:
- Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus den durchgeführten Prüfungen
- Erarbeitung eines maßgeschneiderten Systems, welches Sie und Ihre Praxis auch im Alltag mit Leben erfüllen können
- Jährliche Check-Ups bei Gesetzesänderungen und berufsrechtlichen Anpassungen
Daneben bieten wir Ihnen auch an, Sie bei Ihren laufenden berufsrechtlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Durchführung und der Dokumentation der Nachschau, zu unterstützen und zu beraten.
Informationen zur Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis erhalten Sie auch auf der Website der WPK.
Nehmen Sie zu diesem Themenkomplex gerne direkt Kontakt zu unserer Prüferin für Qualitätskontrolle auf.