Seitenbereiche
Siegel: DATEV Digitale Kanzlei 2023 Siegel: Kununu Top 2023 Company Siegel: LSWB Exzellenter Arbeitgeber 2023 Siegel: Handelsblatt BESTE Steuerberater 2023

Klarheit für Ihr Business

Beitrag Bonusleistungen

Bonusleistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren ihren Versicherten im gesetzlichen Rahmen (§ 65a Fünftes Sozialgesetzbuch) Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten. Belohnt werden u. a. die Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen, Schutzimpfungen oder verhaltensbezogene Präventionsmaßnahmen.

Steuerpflicht

Im Grunde sind solche Bonusleistungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für die Krankenkassenbeiträge als Beitragserstattung einkommensteuerpflichtig. Wegen des hohen Verwaltungsaufwandes und der meist geringen Steuerauswirkungen hatte die Finanzverwaltung bislang Bonusleistungen bis zu € 150,00 pro versicherte Person und Beitragsjahr als den Sonderausgabenabzug nicht mindernde Leistungen der Krankenkassen – also steuerfrei – behandelt (vgl. dazu BMF-Schreiben vom 7.10.2022, V A 3 - S 0338/19/10006 :009 IV C 3 - S 2221/21/10002 :011 BStBl 2022 I S. 1437). Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (BGBl 2024 Nr. 387 vom 5.12.2024) wurde diese Verwaltungsregelung in das Einkommensteuergesetz verankert (§ 10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG i.d.F. JStG 2024).

Stand: 25. Februar 2025

Bild: Africa Studio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Unsere Steuerberater in München stehen Ihnen mit professionellen Lösungen zur Seite! Wir bieten Beratung für Unternehmen und Private. Unsere Branchenschwerpunkte sind die Steuerberatung für Ärzte, die Steuerberatung für Immobilien und für die Gastronomie.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Glückwunsch!