Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten, liebe Kooperationspartner,

für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen in uns und unsere Arbeit möchten wir uns sehr herzlich bedanken.

Grafik: Weihnachtsbaum -

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie fröhliche Weihnachten und viel Schwung für ein wundervolles Neues Jahr! Genießen Sie die Feiertage.
 
Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei am 24.12. und am 31.12.2024 geschlossen ist.

Seitenbereiche
Siegel: DATEV Digitale Kanzlei 2023 Siegel: Kununu Top 2023 Company Siegel: LSWB Exzellenter Arbeitgeber 2023 Siegel: Handelsblatt BESTE Steuerberater 2023

Klarheit für Ihr Business

Kapitalanlagecheck

Verlustverrechnung

Ärztinnen und Ärzte können Verluste aus Kapitalanlagen nur mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen ausgleichen, nicht mit Einkünften aus ihrer selbstständigen Tätigkeit bzw. ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Weitere Beschränkungen gibt es bei Verlusten aus Aktien. Diese dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

Verlustverrechnung bei mehreren Depots

Unterhält die Ärztin bzw. der Arzt mehrere Kapitalanlagedepots bei verschiedenen Banken, bildet jede Bank für sich entsprechende Verlustverrechnungstöpfe und schreibt nicht mit Gewinnen verrechenbare Verluste ins nächste Jahr fort. Die vorgetragenen Verluste können in diesem Fall erst ausgeglichen werden, wenn in dem betreffenden Depot Gewinne generiert werden. Eventuelle Gewinne aus Wertpapieranlagen bei anderen Banken müssen hingegen voll versteuert werden. Sind im Depot bei Bank A Gewinne, im Depot bei Bank B Verluste entstanden, lassen sich die Verluste bei Bank B dennoch in 2024 mit Gewinnen aus dem Depot bei Bank A ausgleichen, wenn der Arzt bei der Bank B eine Verlustbescheinigung beantragt und in der Steuererklärung für 2024 die Gewinne/Verluste in der Anlage KAP erklärt.

Frist 15. Dezember

Für die Beantragung einer solchen Verlustbescheinigung gilt eine Frist bis zum 15. Dezember. Ärztinnen und Ärzte sollten daher unbedingt vor diesem Datum die Gewinne/Verluste ihrer Wertpapierdepots feststellen und bei Bedarf fristgerecht einen Antrag stellen.

Stand: 26. November 2024

Bild: DerL - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sind Sie auf der Suche nach weiteren Informationen zu einem Thema? Dann holen Sie sich unsere Steuerberater in München an Ihre Seite! Wir bieten Steuerberatung für Unternehmen und Private und sind spezialisiert auf die Branchen Gastronomie, Immobilien und Ärzte.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Glückwunsch!