Seitenbereiche
Siegel: DATEV Digitale Kanzlei 2023 Siegel: Kununu Top 2023 Company Siegel: LSWB Exzellenter Arbeitgeber 2023 Siegel: Handelsblatt BESTE Steuerberater 2023

Klarheit für Ihr Business

Registrierkassen: Was Hoteliers/Gastronomen beachten müssen

Kassennachschau

Seit dem vergangenen Jahr können Betriebsprüfer bei Gastronomen und Hoteliers unangemeldete Kassenprüfungen durchführen. Wird der Betriebsprüfer „fündig“, kann er gleich anschließend ohne vorherige Prüfungsanordnung zur Außenprüfung übergehen. Gaststättenbetriebe gehören bekanntlich zu den bargeldintensiven Betrieben und sollten daher dafür sorgen, dass die Kassen jederzeit stimmen.

Häufige Stolpersteine

Peinlich wird es für den Hotelier bzw. Gastronom, wenn das Bargeld in der Kasse mehr ist, als es laut Kassenbuchführung sein dürfte. Dann stellt sich die Frage, ob hier Einnahmen vorsätzlich nicht verbucht wurden. Der Bargeldbestand wird mittels eines Kassensturzes abgeglichen. Hoteliers/Gastronomen trifft die Pflicht zur Aufbewahrung der Mindestdokumentationsunterlagen. Mindestens aufzubewahren sind bei EDV-Registrierkassen und PC-Kassen die Bedienungsanleitung, die Programmieranleitung, die Anleitung zur Grundprogrammierung sowie die Protokolle der nachträglichen Programmänderungen und die Protokolle über die Einrichtung von Kellner- und Trainingsspeichern und zu guter Letzt alle weiteren Anweisungen zur Kassenprogrammierung. Können diese Unterlagen nicht lückenlos vorgelegt werden, kann das Finanzamt Hinzuschätzungen zum Gewinn machen.

Stornobuchungen

Sind keine Stornobuchungen vorhanden, schöpfen Betriebsprüfer regelmäßig Verdacht. Denn jeder macht Fehler. Falsche Buchungen müssen als deutlich sichtbare Stornobuchungen im Kassenprotokoll aufscheinen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Keine Stornobuchungen deuten darauf hin, dass alles nur vorläufig gebucht wurde. Außerdem sollte dokumentiert werden, welche Person berechtigt ist, Stornos an der Kasse auszuführen (z. B. Betriebsinhaber, Restaurantchef).

Stand: 28. März 2019

Bild: Minerva Studio - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sind Sie auf der Suche nach weiteren Informationen zu einem Thema? Dann holen Sie sich unsere Steuerberater in München an Ihre Seite! Wir bieten Steuerberatung für Unternehmen und Private und sind spezialisiert auf die Branchen Gastronomie, Immobilien und Ärzte.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Glückwunsch!