Bürokratieentlastung
Mehr Entlastung von Bürokratie verspricht der Bundesjustizminister in dem am 11.1.2024 vorgelegten Referentenentwurf für ein „viertes Bürokratieentlastungsgesetz“, abrufbar unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_BEG_IV.pdf. Geplant ist ein ganzes Bündel von Einzelmaßmaßnahmen. Gastronominnen und Gastronomen dürften vor allem von folgenden Entlastungsmaßnahmen profitieren:
Wegfall der Hotelmeldepflichten
Die Meldepflichten für Übernachtungen sollen bei Übernachtungsgästinnen und -gästen künftig entfallen, die deutsche Staatsangehörige sind. Geplant sind hierzu Änderungen im Bundesmeldegesetz (BMG; Artikel 6) und in der Beherbergungsmeldedatenverordnung (BeherbMeldV; Artikel 7). Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sollen diese Maßnahmen die Wirtschaft von € 62 Mio. Erfüllungsaufwand entlasten.
Kürzere Aufbewahrungsfristen
Die bisher für Buchungsbelege geltende zehnjährige Aufbewahrungsfrist soll auf acht Jahre verkürzt werden. Letzteres soll analog auch für die Umsatzsteuer und auch für bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgestellte oder empfangene Rechnungen gelten (§ 147 Abs. 3 Abgabenordnung AO-neu, § 257 Abs. 4 Handelsgesetzbuch/HGB, § 14b Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz/UStG, § 27 Abs. 40 UStG-neu).
Stand: 27. März 2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sind Sie auf der Suche nach weiteren Informationen zu einem Thema? Dann holen Sie sich unsere Steuerberater in München an Ihre Seite! Wir bieten Steuerberatung für Unternehmen und Private und sind spezialisiert auf die Branchen Gastronomie, Immobilien und Ärzte.