Seitenbereiche
Siegel: DATEV Digitale Kanzlei 2023 Siegel: Kununu Top 2023 Company Siegel: LSWB Exzellenter Arbeitgeber 2023 Siegel: Handelsblatt BESTE Steuerberater 2023

Klarheit für Ihr Business

Schwimmbad- und Saunanutzung

Schwimmbadbetrieb

Gastronominnen und Gastronomen bieten vielfach die Nutzung ihres Wellnessbereichs sowohl ihren eigenen Hausgästen als auch externen Personen an. Auch hier stellt sich für die umsatzsteuerliche Beurteilung der Entgelte die Frage nach der Einheitlichkeit von Leistungen und ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz oder der Regelsteuersatz zur Anwendung kommt. Denn während Umsätze im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schwimmbädern sowie die Verabreichung von Heilbädern dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen (§ 12 Abs 2 Nr. 9 UStG), fallen Entgelte für die Nutzung einer Sauna unter den Regelsteuersatz.

FG-Urteil

Das Niedersächsische Finanzgericht hat in dem Fall eines kombinierten Angebots der Nutzung eines Schwimmbads sowie des Saunabereichs eine einheitliche – dem Regelsteuersatz unterliegende – Leistung gesehen (Urteil vom 23.5.2023, 5 K 3/22). Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema bleibt abzuwarten.

Stand: 25. September 2024

Bild: tstock - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sind Sie auf der Suche nach weiteren Informationen zu einem Thema? Dann holen Sie sich unsere Steuerberater in München an Ihre Seite! Wir bieten Steuerberatung für Unternehmen und Private und sind spezialisiert auf die Branchen Gastronomie, Immobilien und Ärzte.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Glückwunsch!