Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten, liebe Kooperationspartner,

für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen in uns und unsere Arbeit möchten wir uns sehr herzlich bedanken.

Grafik: Weihnachtsbaum -

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie fröhliche Weihnachten und viel Schwung für ein wundervolles Neues Jahr! Genießen Sie die Feiertage.
 
Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei am 24.12. und am 31.12.2024 geschlossen ist.

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Sachbezugswerte 2025

Sozialversicherungsentgeltverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die Sachbezugswerte für 2025 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2025 € 333,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,30 (monatlich: € 69,00) und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,40 (monatlich: € 132,00) anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 11,10).

Unterkunft

Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2025 € 282,00 (= kalendertäglich € 9,40). Die vorgenannten Sachbezugswerte gelten für volljährige Arbeitnehmer und Familienangehörige, Jugendliche und Auszubildende und unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Abweichende Beträge gibt es für Familienangehörige vor Vollendung des 7., 14. oder 18. Lebensjahres

Stand: 26. November 2024

Bild: gunnar3000 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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