Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten, liebe Kooperationspartner,

für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen in uns und unsere Arbeit möchten wir uns sehr herzlich bedanken.

Grafik: Weihnachtsbaum -

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie fröhliche Weihnachten und viel Schwung für ein wundervolles Neues Jahr! Genießen Sie die Feiertage.
 
Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei am 24.12. und am 31.12.2024 geschlossen ist.

Seitenbereiche
Siegel: DATEV Digitale Kanzlei 2023 Siegel: Kununu Top 2023 Company Siegel: LSWB Exzellenter Arbeitgeber 2023 Siegel: Handelsblatt BESTE Steuerberater 2023

Klarheit für Ihr Business

Günstigerprüfung auch nachträglich möglich

Günstigerprüfung

Mit dem Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) können Steuerpflichtige vom Finanzamt überprüfen lassen, ob die Versteuerung ihrer Kapitaleinkünfte zum persönlichen Einkommensteuersatz günstiger wäre, als die Besteuerung mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 %. Bislang verweigerten die Finanzämter im Regelfall eine Einkommensteuerveranlagung zum persönlichen Steuersatz, wenn der Antrag auf Günstigerprüfung nachträglich, also nach Eintritt der Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides, gestellt worden ist. Ursachen für eine solche nachträgliche Antragstellung können u. a. das nachträgliche Bekanntwerden von Kapitalerträgen oder die Änderung der Einkunftsverhältnisse des Steuerpflichtigen, demzufolge der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 % gesunken ist, sein.

BFH-Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat der bisherigen Finanzamtspraxis nunmehr einen Riegel vorgeschoben. Im Urteil vom 14.7.2020 (Az. VIII R 6/17 BStBl 2021 II S. 92) hat der BFH entschieden, dass Steuerpflichtige einen Antrag auf Günstigerprüfung auch nachträglich stellen können, wenn der Antrag eine Herabsetzung der Steuern erwarten lässt. Der BFH sieht darin ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO), welches einen korrekturbedürftigen Zustand auslöst und die Finanzbehörden zur Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide verpflichtet.

Zeitlich unbefristete Antragstellung

Wie der BFH bestätigte, kann ein Antrag auf Günstigerprüfung zeitlich unbefristet gestellt werden. Die Möglichkeit der Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung hat „Sozialzwecknormcharakter“, so der BFH. Es sollen damit die Härten einer abgeltenden Besteuerung von Kapitaleinkünften abgefedert werden.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sind Sie auf der Suche nach weiteren Informationen zu einem Thema? Dann holen Sie sich unsere Steuerberater in München an Ihre Seite! Wir bieten Steuerberatung für Unternehmen und Private und sind spezialisiert auf die Branchen Gastronomie, Immobilien und Ärzte.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Glückwunsch!