Einkommensteuerpflichtige Rentner
Der durchschnittliche Besteuerungsanteil der Rentenleistungen betrug in 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 64 %. Die steuerpflichtigen Einkünfte beliefen sich auf € 217 Mrd. Der durchschnittliche Besteuerungsanteil stieg seit 2015 um mehr als 8 Prozentpunkte. In 2017 mussten 32 % oder 6,8 Mio. von insgesamt 21,4. Mio. Rentenempfänger Einkommensteuern auf ihre Renteneinkünfte zahlen (Pressemitteilung Nr. 380 vom 12.8.2021).
Vorläufigkeitsvermerk
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Urteil vom 19.5.2021 (X R 33/19) die gegenwärtige Rentenbesteuerungspraxis zwar als verfassungskonform bestätigt. Gegen dieses Urteil wurde allerdings Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht/BVerfG eingelegt (Az. 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Um der erwarteten Flut an Einsprüchen entgegenzuwirken, hat die Finanzverwaltung jetzt entschieden, auf jedem Einkommensteuerbescheid für Veranlagungszeiträume ab 2005 einen Vorläufigkeitsvermerk anzubringen. Steuern auf Renteneinkünfte werden daher vorläufig festgesetzt, und zwar so lange bis die Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnungen abschließend geklärt worden ist (BMF-Schreiben vom 30.8.2021, IV A 3 - S 0338/19/10006 :001).
Stand: 28. Oktober 2021
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sind Sie auf der Suche nach weiteren Informationen zu einem Thema? Dann holen Sie sich unsere Steuerberater in München an Ihre Seite! Wir bieten Steuerberatung für Unternehmen und Private und sind spezialisiert auf die Branchen Gastronomie, Immobilien und Ärzte.