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Grafik: Weihnachtsbaum -

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie fröhliche Weihnachten und viel Schwung für ein wundervolles Neues Jahr! Genießen Sie die Feiertage.
 
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Sachbezugswerte 2025 – Was ändert sich?

Steuernews-TV Januar 2025

Neues Jahr, neue Sachbezugswerte: Ab Januar 2025 gelten die angepassten Sachbezugswerte für Mahlzeiten und Unterkunft. Alles zu den neuen Sachbezugswerten für Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie zur freien oder vergünstigten Unterbringung von Arbeitnehmenden erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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Sachbezugswerte 2025 – Was ändert sich?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neuen Sachbezugswerte für 2025 veröffentlicht – folgend erhalten Sie einen kurzen Überblick: Ab dem 1. Januar 2025 liegt der monatliche Sachbezugswert für vergünstigte oder kostenlose Mahlzeiten bei 333 Euro. Das heißt: Für ein Frühstück sind pro Tag 2,30 Euro anzusetzen (monatlich: € 69,00). Ein Mittag- oder Abendessen liegt jeweils bei 4,40 Euro (monatlich: € 132,00) – zusammengerechnet liegt der Wert für die tägliche Verpflegung also bei 11,10 Euro.

Auch bei der Unterkunft gibt es Anpassungen: Der Sachbezugswert für freie oder vergünstigte Unterkunft an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt seit Jahresbeginn 282 Euro pro Monat (kalendertäglich € 9,40). Dies gilt für volljährige Arbeitnehmende und Familienangehörige, Jugendliche und Auszubildende und unterliegt sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Abweichende Beträge gibt es für Familienangehörige vor Vollendung des 7., 14. oder 18. Lebensjahres.

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